FAQ

Gilt das spanische Geldwäschegesetz auch für mein Büro auf Mallorca?

Ja. Immobilienmakler sind in Art. 2.1 lit. l) Ley 10/2010 als sujetos obligados (Verpflichtete) genannt. Maßgeblich ist, wo die Vermittlungstätigkeit ausgeübt wird — nicht die Sprache des Unternehmens oder die Nationalität der Kunden. Ein Maklerbüro mit Geschäftsbetrieb in Spanien unterliegt der Ley 10/2010 und den Sorgfaltspflichten (diligencia debida), auch wenn es überwiegend deutschsprachige Kunden betreut.

Was passiert, wenn ich die Pflichten nicht erfülle?

SEPBLAC kann Sanktionen verhängen. Die Höhe ist nach Schwere gestaffelt: leichte Verstöße bis 60.000 €, schwere Verstöße bis 5.000.000 €, sehr schwere Verstöße bis 10.000.000 € oder 10 % des Jahresumsatzes (Art. 56–58 Ley 10/2010).

Lässt sich die Prüfung am Smartphone durchlaufen?

Ja. Der gesamte Käufer-Ablauf ist für die mobile Nutzung ausgelegt.

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