Ja. Immobilienmakler sind in Art. 2.1 lit. l) Ley 10/2010 als sujetos obligados (Verpflichtete) genannt. Maßgeblich ist, wo die Vermittlungstätigkeit ausgeübt wird — nicht die Sprache des Unternehmens oder die Nationalität der Kunden. Ein Maklerbüro mit Geschäftsbetrieb in Spanien unterliegt der Ley 10/2010 und den Sorgfaltspflichten (diligencia debida), auch wenn es überwiegend deutschsprachige Kunden betreut.
SEPBLAC kann Sanktionen verhängen. Die Höhe ist nach Schwere gestaffelt: leichte Verstöße bis 60.000 €, schwere Verstöße bis 5.000.000 €, sehr schwere Verstöße bis 10.000.000 € oder 10 % des Jahresumsatzes (Art. 56–58 Ley 10/2010).
Ja. Der gesamte Käufer-Ablauf ist für die mobile Nutzung ausgelegt.