Verkaufsauftrag und Unterschrift
Ja, auf der Objektseite. Dort steht der Zustand des Verkaufsauftrags im Klartext und in Ihrer Sprache — nicht als technischer Rohwert.
Möglich sind sieben Zustände: „Entwurf", „Zur Unterschrift versandt", „Unterzeichnet", „Änderung angefragt", „Durch eine neue Fassung ersetzt", „Gekündigt" und „Abgelaufen". Ist der Auftrag unterzeichnet, wird das zusätzlich hervorgehoben.
Sie müssen dafür nichts aktualisieren oder nachfragen: Meldet der Signaturdienst die Unterschrift, wechselt der Status von selbst und die unterschriebene Fassung wird beim Objekt abgelegt.
Den Stand der Eigentümer-Identifizierung finden Sie auf derselben Seite, aber getrennt davon. Beides gehört zum Objekt, beantwortet aber verschiedene Fragen — ob unterschrieben wurde, und ob die Person ausgewiesen ist.
Bei der Erstellung dieser FAQ wurden KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt; die Inhalte wurden anschließend redaktionell geprüft und fachlich freigegeben durch das Doxario-Redaktionsteam. Sie geben den allgemeinen Rechtsstand zum angegebenen Prüfdatum wieder und stellen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls — insbesondere bei komplexen Strukturen (Offshore, Trusts, Stiftungen, Erbengemeinschaften) oder bei Unsicherheit über neue EU-Vorgaben — empfehlen wir die Rücksprache mit einem auf spanisches Geldwäscherecht spezialisierten Rechtsanwalt und, bei steuerlichen Fragen, einem Steuerberater. Doxario ist eine Deal-Management- und Compliance-Plattform für Immobilienmakler in Spanien, betrieben von Blue Pepper S.L.; wir haben damit ein wirtschaftliches Interesse an den in diesen FAQ beschriebenen Lösungen. Doxario übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die allein auf Grundlage dieser FAQ getroffen werden.
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