Verkaufsauftrag und Unterschrift

Was passiert, wenn eine eingeladene Partei die Signatur des Verkaufsauftrags ablehnt?

Der Vorgang endet nicht, er wechselt seinen Zustand. Welcher Zustand das ist, hängt davon ab, was die Partei tatsächlich will.

  • „Änderung angefragt" — die Partei möchte etwas am Auftrag geändert haben. Dafür gibt es einen eigenen Status, der den Auftrag offen hält.
  • „Durch eine neue Fassung ersetzt" — Sie erstellen daraufhin eine überarbeitete Fassung. Sie tritt an die Stelle der vorherigen, die erhalten bleibt und nicht überschrieben wird.
  • „Gekündigt" — der Auftrag wird ganz zurückgezogen.
  • „Abgelaufen" — die Gültigkeit ist verstrichen, ohne dass unterschrieben wurde.

Den jeweils aktuellen Zustand lesen Sie auf der Objektseite im Klartext ab.

Dass die vorherige Fassung erhalten bleibt, ist kein Nebeneffekt, sondern der Zweck: Später soll nachvollziehbar sein, worüber ursprünglich verhandelt wurde und was daraus geworden ist.

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