AMLR 2027 — sind Sie vorbereitet?

Sorgfaltspflichten nach Ley 10/2010 — digital statt auf Papier

Doxario digitalisiert die KYC/AML-Prüfung für Immobilienunternehmen in Spanien. Sie konzentrieren sich auf die Transaktion — Doxario unterstützt die strukturierte Erfüllung und ihre Dokumentation.

Das Problem, das wir lösen

Stunden manueller Arbeit

Unterlagen einsammeln, Identitäten prüfen, Ergebnisse ablegen — das kostet Stunden, die beim Abschluss fehlen.

Risiko bei Pflichtverstößen

Wer in Spanien gewerblich Immobilien vermittelt, ist sujeto obligado (Verpflichteter nach Ley 10/2010). Werden die Sorgfaltspflichten nicht erfüllt, kann SEPBLAC Sanktionen verhängen.

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Keine Nachvollziehbarkeit

Unterlagen im Postfach, Screenshots, unsortierte Ordner — ohne nachprüfbares Archiv, das die eigene Prüfung belegt.

So funktioniert Doxario

1

Sie senden dem Käufer einen Link

Erzeugen Sie im Dashboard einen persönlichen Link. Der Käufer erhält ihn per E-Mail oder WhatsApp.

2

Der Käufer durchläuft die Prüfung

Identitätsprüfung, AML-/PEP-Screening und Unterschrift — vollständig vom Smartphone aus.

3

Sie erhalten das Ergebnis samt Nachweisarchiv

Prüfergebnis mit eIDAS-Zeitstempel und strukturiertem, exportierbarem Nachweisarchiv.

Stichtag

10. Juli 2027 — Geltungsbeginn der AMLR

Die europäische Geldwäscheverordnung (AMLR) gilt dann unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Immobilienmakler sind nach Art. 3 Nr. 3 ausdrücklich als Verpflichtete benannt.

FAQ

Gilt das spanische Geldwäschegesetz auch für mein Büro auf Mallorca?

Ja. Immobilienmakler sind in Art. 2.1 lit. l) Ley 10/2010 als sujetos obligados (Verpflichtete) genannt. Maßgeblich ist, wo die Vermittlungstätigkeit ausgeübt wird — nicht die Sprache des Unternehmens oder die Nationalität der Kunden. Ein Maklerbüro mit Geschäftsbetrieb in Spanien unterliegt der Ley 10/2010 und den Sorgfaltspflichten (diligencia debida), auch wenn es überwiegend deutschsprachige Kunden betreut.

Was passiert, wenn ich die Pflichten nicht erfülle?

SEPBLAC kann Sanktionen verhängen. Die Höhe ist nach Schwere gestaffelt: leichte Verstöße bis 60.000 €, schwere Verstöße bis 5.000.000 €, sehr schwere Verstöße bis 10.000.000 € oder 10 % des Jahresumsatzes (Art. 56–58 Ley 10/2010).

Lässt sich die Prüfung am Smartphone durchlaufen?

Ja. Der gesamte Käufer-Ablauf ist für die mobile Nutzung ausgelegt.

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