Doxario digitalisiert die KYC/AML-Prüfung für Immobilienunternehmen in Spanien. Sie konzentrieren sich auf die Transaktion — Doxario unterstützt die strukturierte Erfüllung und ihre Dokumentation.
Unterlagen einsammeln, Identitäten prüfen, Ergebnisse ablegen — das kostet Stunden, die beim Abschluss fehlen.
Wer in Spanien gewerblich Immobilien vermittelt, ist sujeto obligado (Verpflichteter nach Ley 10/2010). Werden die Sorgfaltspflichten nicht erfüllt, kann SEPBLAC Sanktionen verhängen.
Unterlagen im Postfach, Screenshots, unsortierte Ordner — ohne nachprüfbares Archiv, das die eigene Prüfung belegt.
Erzeugen Sie im Dashboard einen persönlichen Link. Der Käufer erhält ihn per E-Mail oder WhatsApp.
Identitätsprüfung, AML-/PEP-Screening und Unterschrift — vollständig vom Smartphone aus.
Prüfergebnis mit eIDAS-Zeitstempel und strukturiertem, exportierbarem Nachweisarchiv.
Stichtag
10. Juli 2027 — Geltungsbeginn der AMLR
Die europäische Geldwäscheverordnung (AMLR) gilt dann unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Immobilienmakler sind nach Art. 3 Nr. 3 ausdrücklich als Verpflichtete benannt.
Ja. Immobilienmakler sind in Art. 2.1 lit. l) Ley 10/2010 als sujetos obligados (Verpflichtete) genannt. Maßgeblich ist, wo die Vermittlungstätigkeit ausgeübt wird — nicht die Sprache des Unternehmens oder die Nationalität der Kunden. Ein Maklerbüro mit Geschäftsbetrieb in Spanien unterliegt der Ley 10/2010 und den Sorgfaltspflichten (diligencia debida), auch wenn es überwiegend deutschsprachige Kunden betreut.
SEPBLAC kann Sanktionen verhängen. Die Höhe ist nach Schwere gestaffelt: leichte Verstöße bis 60.000 €, schwere Verstöße bis 5.000.000 €, sehr schwere Verstöße bis 10.000.000 € oder 10 % des Jahresumsatzes (Art. 56–58 Ley 10/2010).
Ja. Der gesamte Käufer-Ablauf ist für die mobile Nutzung ausgelegt.