Käufer und Eigentümer aufnehmen
Der Auftrag entsteht im Assistenten „Neuen Verkaufsauftrag aufnehmen", Schritt 2 — zusammen mit den Eigentümern, denn die Vertragsparteien kommen von dort. Danach verwalten Sie ihn auf der Objektseite unter „Verkaufsauftrag": erst als Entwurf, dann zur Unterschrift versandt.
Der Auftrag durchläuft bis zu sieben Zustände, die im Klartext auf der Objektseite stehen: Entwurf, Zur Unterschrift versandt, Unterzeichnet, Änderung angefragt, Durch eine neue Fassung ersetzt, Gekündigt und Abgelaufen.
Die Eigentümer identifizieren Sie auf einem von zwei Wegen:
Beide Wege halten den Vorgang als eigenen Eintrag fest, sodass später nachvollziehbar bleibt, wer wann auf welchem Weg identifiziert wurde.
Eine Bedingung sollten Sie kennen: Schlägt bei der Vor-Ort-Identifizierung die Sanktions- und PEP-Prüfung fehl, wird die Identifizierung zwar erfasst, der Verkaufsauftrag bleibt aber gesperrt, bis die Prüfung vorliegt.
Eine erneute Fassung des Auftrags ersetzt die vorherige; die alte bleibt erhalten und wird nicht überschrieben.
Bei der Erstellung dieser FAQ wurden KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt; die Inhalte wurden anschließend redaktionell geprüft und fachlich freigegeben durch das Doxario-Redaktionsteam. Sie geben den allgemeinen Rechtsstand zum angegebenen Prüfdatum wieder und stellen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls — insbesondere bei komplexen Strukturen (Offshore, Trusts, Stiftungen, Erbengemeinschaften) oder bei Unsicherheit über neue EU-Vorgaben — empfehlen wir die Rücksprache mit einem auf spanisches Geldwäscherecht spezialisierten Rechtsanwalt und, bei steuerlichen Fragen, einem Steuerberater. Doxario übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die allein auf Grundlage dieser FAQ getroffen werden.
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