Käufer und Eigentümer aufnehmen
Im Bereich „Objekte" starten Sie mit „Neuen Verkaufsauftrag aufnehmen". Das ist ein Assistent in drei Schritten, der Objekt, Eigentümer und Auftrag zusammen führt — sie werden nicht getrennt voneinander angelegt.
Auf der Eigentümerseite erfassen Sie:
Ist ein Objekt bereits über ein Gebot entstanden, trägt es zunächst nur die nötigsten Angaben; derselbe Weg heißt dann „Objektaufnahme vervollständigen".
Ein Kaufpreis lässt sich derzeit nicht hinterlegen — dafür fehlt das Feld noch. Der Gebotsbetrag wird davon nicht berührt.
Stehen mehrere Eigentümer auf dem Objekt, wird auf der Karte in der Pipeline der erste genannt und die übrigen als Anzahl ergänzt.
Bei der Erstellung dieser FAQ wurden KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt; die Inhalte wurden anschließend redaktionell geprüft und fachlich freigegeben durch das Doxario-Redaktionsteam. Sie geben den allgemeinen Rechtsstand zum angegebenen Prüfdatum wieder und stellen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls — insbesondere bei komplexen Strukturen (Offshore, Trusts, Stiftungen, Erbengemeinschaften) oder bei Unsicherheit über neue EU-Vorgaben — empfehlen wir die Rücksprache mit einem auf spanisches Geldwäscherecht spezialisierten Rechtsanwalt und, bei steuerlichen Fragen, einem Steuerberater. Doxario übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die allein auf Grundlage dieser FAQ getroffen werden.
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