Käufer und Eigentümer aufnehmen

Wie lege ich ein neues Objekt in Doxario an?

Im Bereich „Objekte" starten Sie mit „Neuen Verkaufsauftrag aufnehmen". Das ist ein Assistent in drei Schritten, der Objekt, Eigentümer und Auftrag zusammen führt — sie werden nicht getrennt voneinander angelegt.

  1. Objekt — Objektbezeichnung und Adresse.
  2. Eigentümer und Verkaufsauftrag — die Vertragsparteien und der Auftrag selbst.
  3. Identifizierung — die Ausweisprüfung der erfassten Personen.

Auf der Eigentümerseite erfassen Sie:

  • Eigentümer mit Namen und, wo einschlägig, dem jeweiligen Anteil.
  • Bevollmächtigte, sofern jemand für einen Eigentümer handelt. Sie werden als eigene Rolle geführt und dem vertretenen Eigentümer zugeordnet.
  • Kontakt-E-Mail je Person, denn sie ist die Voraussetzung dafür, dass eine Identifizierung per Link verschickt werden kann.

Ist ein Objekt bereits über ein Gebot entstanden, trägt es zunächst nur die nötigsten Angaben; derselbe Weg heißt dann „Objektaufnahme vervollständigen".

Ein Kaufpreis lässt sich derzeit nicht hinterlegen — dafür fehlt das Feld noch. Der Gebotsbetrag wird davon nicht berührt.

Stehen mehrere Eigentümer auf dem Objekt, wird auf der Karte in der Pipeline der erste genannt und die übrigen als Anzahl ergänzt.

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Bei der Erstellung dieser FAQ wurden KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt; die Inhalte wurden anschließend redaktionell geprüft und fachlich freigegeben durch das Doxario-Redaktionsteam. Sie geben den allgemeinen Rechtsstand zum angegebenen Prüfdatum wieder und stellen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls — insbesondere bei komplexen Strukturen (Offshore, Trusts, Stiftungen, Erbengemeinschaften) oder bei Unsicherheit über neue EU-Vorgaben — empfehlen wir die Rücksprache mit einem auf spanisches Geldwäscherecht spezialisierten Rechtsanwalt und, bei steuerlichen Fragen, einem Steuerberater. Doxario übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die allein auf Grundlage dieser FAQ getroffen werden.

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