Verkaufsauftrag und Unterschrift
Sie stoßen den Versand auf der Objektseite an. Doxario erzeugt daraus das Auftragsdokument und übergibt es an einen angebundenen Signaturdienst, der die Unterschrift bei den Vertragsparteien einholt.
Die unterschriebene Fassung kommt automatisch zurück und wird beim Objekt abgelegt. Sie müssen sie nicht selbst hochladen und auch nicht nachhalten, ob sie eingetroffen ist — der Status auf der Objektseite wechselt von selbst.
Ein wichtiger Zuschnitt: Dieser Weg gilt ausschließlich für den Verkaufsauftrag. Für Käufer gibt es in Doxario derzeit keine elektronische Unterschrift. Ein Käufer gibt sein Gebot ab und durchläuft die Identitätsprüfung, unterschreibt aber nichts elektronisch.
Gegen doppelten Versand ist der Vorgang abgesichert: Klicken zwei Personen gleichzeitig, wird der Auftrag trotzdem nur einmal verschickt.
Bei der Erstellung dieser FAQ wurden KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt; die Inhalte wurden anschließend redaktionell geprüft und fachlich freigegeben durch das Doxario-Redaktionsteam. Sie geben den allgemeinen Rechtsstand zum angegebenen Prüfdatum wieder und stellen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls — insbesondere bei komplexen Strukturen (Offshore, Trusts, Stiftungen, Erbengemeinschaften) oder bei Unsicherheit über neue EU-Vorgaben — empfehlen wir die Rücksprache mit einem auf spanisches Geldwäscherecht spezialisierten Rechtsanwalt und, bei steuerlichen Fragen, einem Steuerberater. Doxario übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die allein auf Grundlage dieser FAQ getroffen werden.
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