Rollen und Sichtbarkeit

Wer kann eine AML-Entscheidung freigeben, und was passiert, wenn ich als Makler das nicht darf?

Die Freigabe liegt bei der Objektverwaltung. Als Makler finden Sie an der betreffenden Stelle kein Freigabeformular vor.

Was Sie dort stattdessen sehen, ist ein neutraler Hinweis, dass zu dem Vorgang etwas offen ist. Sogar die Überschrift des Abschnitts ist eine andere: Für die Objektverwaltung heißt er „Risikobewertung und Freigabe", für Sie „Stand der Prüfung" — sie folgt dem, was der Abschnitt für Ihre Rolle tatsächlich enthält, statt eine Bewertung und ein Formular anzukündigen, die dort für Sie nicht stehen.

Der Grund liegt nicht in einer ausgeblendeten Schaltfläche, sondern eine Ebene tiefer: Die Angaben, auf denen eine Freigabe beruht, werden für Ihre Rolle nicht abgefragt. Ohne sie kann die Seite die Freigabe gar nicht anbieten.

Wer die Freigabe fachlich verantwortet und welche Anforderungen dabei gelten, beantwortet der rechtliche Teil dieser FAQ.

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