Sorgfaltspflicht und KYC

Muss ich als deutschsprachiger Makler in Spanien KYC-Prüfungen durchführen?

Ja. Ein in Spanien tätiges Maklerbüro unterliegt der Ley 10/2010 unabhängig von der Sprache des Büros oder der Nationalität der Kunden.

Ein sujeto obligado (Verpflichteter) ist nach Art. 2.1 lit. l) der Ley 10/2010 insbesondere, wer professionell als Makler, Kommissionär oder Vermittler an Immobilienkäufen oder -verkäufen mitwirkt. Anknüpfungspunkt ist die berufliche Vermittlungstätigkeit in Spanien — nicht die Sprache, in der sie ausgeübt wird, und nicht der Wohnsitz der Beteiligten.

Daraus folgen dieselben Kernpflichten wie für jedes andere Büro:

  1. Formelle Identifizierung beider Vertragsparteien — Käufer und Verkäufer
  2. Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten, wenn eine Gesellschaft beteiligt ist
  3. Zweck und Art der Geschäftsbeziehung erfassen — Hintergrund der Transaktion, wirtschaftliche Tätigkeit der Beteiligten und, risikoorientiert, der vorgesehene Zahlungs- und Finanzierungsweg
  4. Sanktionslisten- und PEP-Prüfung als zwei getrennte Vorgänge mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen
  5. Laufende Überwachung der Geschäftsbeziehung und des Transaktionsverlaufs
  6. Interne Prüfung auffälliger Sachverhalte und, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, Meldung an die SEPBLAC
  7. Dokumentation und Aufbewahrung für grundsätzlich zehn Jahre

Rechtsgrundlage: Ley 10/2010, Art. 2.1 lit. l); Real Decreto 304/2014

Praxis-Tipp: Viele deutschsprachige Makler kennen die Ley 10/2010 dem Namen nach, gehen aber davon aus, sie betreffe sie „nicht wirklich" — schließlich sind Käufer und Verkäufer oft deutsch und die Abwicklung läuft auf Deutsch. Das ist einer der verbreitetsten Irrtümer bei deutschsprachigen Büros in Spanien, und er kommt selten allein: Direkt daneben steht die Annahme, die Prüfpflicht liege ohnehin beim Notar.

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