Wirtschaftlich Berechtigter

Was passiert, wenn ich den wirtschaftlich Berechtigten nicht korrekt identifiziere?

Das kann eine „grave" (schwere) Ordnungswidrigkeit nach Art. 52.1.b) Ley 10/2010 darstellen, sanktionierbar nach Art. 57. Die Ley 10/2010 stuft Verstöße in leve (leicht), grave (schwer) und muy grave (sehr schwer); die Bemessung im Einzelfall folgt Art. 59. Neben der Geldbuße gegen das Büro können Leitungspersonen persönlich in Anspruch genommen werden (Art. 54, Art. 57.2.a). Konkrete Beträge nennen wir hier nicht — sie hängen an der Stufe und am Einzelfall.

Art. 52.1.b) stuft dabei die Verletzung der Pflichten aus Art. 4 als schwer ein — also genau der Pflichten zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten und zur Prüfung seiner Identität. Erfasst ist damit nicht nur die falsche Angabe, sondern auch die unterlassene oder unzureichende Prüfung.

Praktisch heißt das: Die Akte muss zeigen, was Sie geprüft haben und worauf Ihre Zuordnung beruht. Bei einer Struktur, in der niemand über 25 % liegt, gehört die Feststellung dieser Tatsache selbst in die Dokumentation — sonst ist von außen nicht unterscheidbar, ob geprüft und nichts gefunden oder gar nicht erst gesucht wurde.

Rechtsgrundlage: Ley 10/2010, Art. 52.1.b), Art. 57; Art. 4

Praxis-Tipp: Die Unterlagen zu spät anzufordern, ist der Fehler, der am ehesten in diesen Bereich führt. Wer die wirtschaftliche Berechtigung erst nach Unterschrift der Reservierung abfragt, macht aus der Sorgfaltspflicht zusätzlich einen Wettlauf gegen den Zeitplan der Transaktion — und Zeitdruck ist der Grund, aus dem Ketten unvollständig bleiben.

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