Wirtschaftlich Berechtigter
Nicht grundsätzlich. Der Geschäftsführer gilt nur dann als wirtschaftlich Berechtigter, wenn nach angemessener Prüfung keine natürliche Person mit mehr als 25 % Beteiligung oder anderweitiger Kontrolle identifiziert werden kann (Art. 8.b) RD 304/2014).
Die Verwechslung von Geschäftsführer und wirtschaftlich Berechtigtem gehört zu den häufigsten Fehlern. Es sind zwei verschiedene Rollen, die zusammenfallen können, aber nicht müssen:
Der Unterschied ist nicht akademisch: Im ersten Fall dokumentieren Sie eine Person, die die Schwelle erfüllt; im zweiten dokumentieren Sie, dass Sie gesucht und niemanden gefunden haben. Das sind zwei verschiedene Akteninhalte.
Rechtsgrundlage: Real Decreto 304/2014, Art. 8.b); Ley 10/2010, Art. 4.2.b
Praxis-Tipp: Bei einer eigens gegründeten spanischen SL ist der Geschäftsführer oft ein Berater vor Ort, nicht der Käufer. Ihn ohne Prüfung als wirtschaftlich Berechtigten einzutragen, wäre bequem — und würde genau die Person in der Akte ausweisen, die es nicht ist.
Bei der Erstellung dieser FAQ wurden KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt; die Inhalte wurden anschließend redaktionell geprüft und fachlich freigegeben durch das Doxario-Redaktionsteam. Sie geben den allgemeinen Rechtsstand zum angegebenen Prüfdatum wieder und stellen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls — insbesondere bei komplexen Strukturen (Offshore, Trusts, Stiftungen, Erbengemeinschaften) oder bei Unsicherheit über neue EU-Vorgaben — empfehlen wir die Rücksprache mit einem auf spanisches Geldwäscherecht spezialisierten Rechtsanwalt und, bei steuerlichen Fragen, einem Steuerberater. Doxario ist eine Deal-Management- und Compliance-Plattform für Immobilienmakler in Spanien, betrieben von Blue Pepper S.L.; wir haben damit ein wirtschaftliches Interesse an den in diesen FAQ beschriebenen Lösungen. Doxario übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die allein auf Grundlage dieser FAQ getroffen werden.
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