Mittelherkunft

Muss ich bei jedem Kauf die Mittelherkunft prüfen?

Die Mittelherkunft gehört zur risikobasierten Beurteilung und laufenden Überwachung der Geschäftsbeziehung. Wie weit sie plausibilisiert und durch Unterlagen belegt werden muss, hängt vom Risiko des konkreten Falls ab. Bei erhöhtem Risiko können zusätzliche Nachweise erforderlich sein.

Die Frage „bei jedem Kauf?" hat damit zwei verschiedene Antworten, je nachdem, was gemeint ist. Die Einschätzung der Mittelherkunft gehört zu jeder Transaktion — sie ist Teil der Pflicht, Zweck und Art der Geschäftsbeziehung zu erfassen, und dazu gehört der vorgesehene Zahlungs- und Finanzierungsweg. Der Umfang der Nachweise dagegen ist abgestuft und richtet sich nach dem Risiko des Einzelfalls.

Eine feste Kaufpreisgrenze, ab der die Prüfung „richtig ernst" wird, gibt es nicht. In die Gesamtrisikobewertung fließen unter anderem das Herkunftsland des Käufers, der Zahlungsweg, die Komplexität der Käuferstruktur und ein möglicher PEP-Status ein. Ein unauffälliger Kauf mit hohem Kaufpreis kann mit schlanker Dokumentation auskommen, während ein deutlich günstigeres Objekt bei entsprechenden Risikoindikatoren vertiefte Nachweise verlangt.

Die Prüfung ist zudem kein einmaliger Haken auf einer Checkliste, sondern eine fortlaufende Einschätzung während der gesamten Geschäftsbeziehung. Ändern sich Zahlungsweg oder Umstände im Verlauf, kann die Einschätzung einer Aktualisierung bedürfen.

Rechtsgrundlage: Ley 10/2010, Art. 6; Real Decreto 304/2014

Praxis-Tipp: Der häufigste organisatorische Fehler ist nicht eine falsche Prüfung, sondern ein falscher Zeitpunkt. Wer die Mittelherkunft erst kurz vor dem Notartermin abfragt, steht vor Dokumenten, die sich kurzfristig nicht mehr beschaffen lassen — besonders wenn sie aus dem Ausland kommen müssen. Die Frage gehört an den Anfang des Prozesses.

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