Mittelherkunft
Es gibt keine abschließende gesetzliche Liste — je nach Fall etwa Verkaufsnachweise, Erbschaftsnachweise oder Kontoauszüge.
Gesucht ist kein bestimmtes Dokument, sondern eine plausible, nachvollziehbare Erklärung. Je nach Risikoeinstufung kommen in Betracht:
Welche Nachweise im Einzelfall angemessen sind, hängt von der Risikoeinstufung ab — auch SEPBLAC (Servicio Ejecutivo de la Comisión de Prevención del Blanqueo de Capitales, die spanische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde) schreibt keinen festen Dokumentenkatalog vor. Die Prüfung zielt auf Plausibilität: Passt die angegebene Mittelherkunft zum Profil des Käufers, also zu Beruf und bekannten Vermögensverhältnissen?
Rechtsgrundlage: Ley 10/2010, Art. 6
Praxis-Tipp: Dass es keine gesetzliche Liste gibt, wird oft als Freibrief gelesen — tatsächlich ist es das Gegenteil. Ohne vorgegebene Liste müssen Sie Ihre Auswahl begründen können. Halten Sie deshalb nicht nur die Dokumente fest, sondern auch, warum Sie in diesem Fall genau diese für ausreichend hielten.
Bei der Erstellung dieser FAQ wurden KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt; die Inhalte wurden anschließend redaktionell geprüft und fachlich freigegeben durch das Doxario-Redaktionsteam. Sie geben den allgemeinen Rechtsstand zum angegebenen Prüfdatum wieder und stellen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls — insbesondere bei komplexen Strukturen (Offshore, Trusts, Stiftungen, Erbengemeinschaften) oder bei Unsicherheit über neue EU-Vorgaben — empfehlen wir die Rücksprache mit einem auf spanisches Geldwäscherecht spezialisierten Rechtsanwalt und, bei steuerlichen Fragen, einem Steuerberater. Doxario ist eine Deal-Management- und Compliance-Plattform für Immobilienmakler in Spanien, betrieben von Blue Pepper S.L.; wir haben damit ein wirtschaftliches Interesse an den in diesen FAQ beschriebenen Lösungen. Doxario übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die allein auf Grundlage dieser FAQ getroffen werden.
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