Wirtschaftlich Berechtigter

Ändert sich das durch die europäische AMLR?

Ja. Die AMLR (EU-Verordnung 2024/1624) hält Immobilienmakler ab dem 10. Juli 2027 als Verpflichtete und verstärkt die Transparenzanforderungen zur wirtschaftlichen Berechtigung auf europäischer Ebene.

Zwei Punkte lassen sich schon jetzt benennen:

  1. Die Verpflichteten-Eigenschaft bleibt. Art. 3 Nr. 3 Buchst. d AMLR führt Immobilienmakler ausdrücklich weiter als Verpflichtete — „soweit sie als Vermittler bei Immobilientransaktionen tätig sind". Bei der Vermietung knüpft die Verordnung an eine monatliche Miete von mindestens 10.000 € an, unabhängig vom Zahlungsmittel; eine Jahresmiete-Alternative kennt sie nicht. Anders als eine Richtlinie gilt eine EU-Verordnung unmittelbar, ohne Umsetzung in nationales Recht.
  2. Die Schwelle wird angefasst. Ab dem 10. Juli 2027 gilt nach Art. 52 Abs. 1 AMLR „25 % oder mehr", wo das spanische Recht heute „mehr als 25 %" verlangt — der Grenzfall genau 25,00 % wechselt damit die Seite. Eine niedrigere Schwelle ist nicht in Kraft: Art. 52 Abs. 2 gibt der Kommission bis zum 10. Juli 2029 auf, für gemeldete Hochrisiko-Kategorien zu prüfen, ob ein niedrigerer Wert angemessen ist — grundsätzlich höchstens 15 %, in jedem Fall unter 25 %.

Wie weit die Ley 10/2010 daneben angepasst wird oder ergänzend fortgilt, hängt von der jeweiligen Regelungsmaterie ab.

Rechtsgrundlage: AMLR (EU 2024/1624), Art. 3 Nr. 3 Buchst. d, Art. 52 Abs. 1 und 2, Art. 90 (Geltung ab 10.07.2027); Ley 10/2010, Art. 4

Praxis-Tipp: Für den Arbeitsalltag ändert sich vor 2027 nichts — die Ley 10/2010 bleibt bis dahin der Maßstab. Wer jetzt schon die vollständige Kontrollkette dokumentiert statt nur der ersten Ebene, arbeitet allerdings bereits in der Richtung, in die sich die Transparenzanforderungen bewegen.

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