Sorgfaltspflicht und KYC
Beide Maklerbüros sind als sujetos obligados jeweils selbst für die KYC-Prüfung verantwortlich. Eine Kooperation entbindet keinen der beiden von seinen Pflichten. Die Büros sollten abstimmen, wer welche Dokumente beschafft, um Doppelarbeit zu vermeiden — die Verantwortung bleibt aber bei jedem einzeln.
Kooperieren zwei Büros an einem Deal — etwa eines mit dem Käufer, das andere mit dem Verkäufer —, gelten fünf Regeln:
Rechtsgrundlage: Ley 10/2010, Art. 2.1 l), Art. 3
Praxis-Tipp: Kooperationen zwischen deutschen und spanischen Maklerbüros sind verbreitet. Vereinbaren Sie schriftlich, welches Büro die KYC-Dokumentation führt. Fließen Daten über die Grenze, muss das deutsche Büro zudem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten.
Bei der Erstellung dieser FAQ wurden KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt; die Inhalte wurden anschließend redaktionell geprüft und fachlich freigegeben durch das Doxario-Redaktionsteam. Sie geben den allgemeinen Rechtsstand zum angegebenen Prüfdatum wieder und stellen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls — insbesondere bei komplexen Strukturen (Offshore, Trusts, Stiftungen, Erbengemeinschaften) oder bei Unsicherheit über neue EU-Vorgaben — empfehlen wir die Rücksprache mit einem auf spanisches Geldwäscherecht spezialisierten Rechtsanwalt und, bei steuerlichen Fragen, einem Steuerberater. Doxario ist eine Deal-Management- und Compliance-Plattform für Immobilienmakler in Spanien, betrieben von Blue Pepper S.L.; wir haben damit ein wirtschaftliches Interesse an den in diesen FAQ beschriebenen Lösungen. Doxario übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die allein auf Grundlage dieser FAQ getroffen werden.
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