Zusammenarbeit mit Notar und Kanzlei

Kann ich mich auf die KYC-Prüfung eines Notars verlassen?

Vollständig „verlassen" dürfen Sie sich nicht — ein zulässiger Rückgriff ist aber unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Notar ist selbst sujeto obligado (Art. 2.1 n) Ley 10/2010) und kann damit „Dritter" im Sinne von Art. 8 sein. Der Makler kann unter den dort genannten Voraussetzungen auf dessen CDD-Maßnahmen zurückgreifen, nicht jedoch auf das laufende Monitoring. Eine bloße Notarbestätigung, eine Ausweiskopie oder ein Häkchen „vom Notar geprüft" erfüllt Art. 8 nicht automatisch — es braucht die unten genannten formalen Voraussetzungen.

Der spanische Notar ist nach Art. 2.1 n) Ley 10/2010 sujeto obligado. Für den Rückgriff auf seine CDD gilt:

  • Eigenständige Pflicht: Jeder sujeto obligado ist für seine eigene Compliance verantwortlich.
  • Voraussetzungen für Art. 8: (1) eine vorherige schriftliche Vereinbarung zwischen Makler und Notar, (2) die sofortige Verfügbarkeit der aus der CDD gewonnenen Informationen, (3) die Übermittlung relevanter Dokumentkopien auf Anforderung und (4) kein Rückgriff auf unzulässige Drittanbieter aus strategisch defizitären Hochrisikostaaten. Ohne diese Elemente liegt kein wirksamer Rückgriff nach Art. 8 vor — dann führt der Makler die CDD selbst durch.
  • Unterschiedlicher Fokus: Der Notar prüft für die Beurkundung, der Makler für die Vermittlung.
  • Laufendes Monitoring: Es kann nicht ausgelagert werden, auch nicht bei wirksamem Art.-8-Rückgriff.
  • Dokumentation: Empfehlenswert sind mindestens: beteiligter Drittverpflichteter, die Vereinbarung/Version, Umfang der übernommenen Maßnahmen, Zeitpunkt der Informationsbereitstellung, Dokumentquelle, Abrufprotokoll und die ausdrückliche Freigabe durch den Makler.

Rechtsgrundlage: Ley 10/2010, Art. 2.1 l) und n), Art. 8; Real Decreto 304/2014, Art. 13

Praxis-Tipp: Tauschen Sie sich mit dem Notar ab, aber führen Sie Ihre eigene Akte.

Verwandte Fragen

Bei der Erstellung dieser FAQ wurden KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt; die Inhalte wurden anschließend redaktionell geprüft und fachlich freigegeben durch das Doxario-Redaktionsteam. Sie geben den allgemeinen Rechtsstand zum angegebenen Prüfdatum wieder und stellen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls — insbesondere bei komplexen Strukturen (Offshore, Trusts, Stiftungen, Erbengemeinschaften) oder bei Unsicherheit über neue EU-Vorgaben — empfehlen wir die Rücksprache mit einem auf spanisches Geldwäscherecht spezialisierten Rechtsanwalt und, bei steuerlichen Fragen, einem Steuerberater. Doxario ist eine Deal-Management- und Compliance-Plattform für Immobilienmakler in Spanien, betrieben von Blue Pepper S.L.; wir haben damit ein wirtschaftliches Interesse an den in diesen FAQ beschriebenen Lösungen. Doxario übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die allein auf Grundlage dieser FAQ getroffen werden.

← Häufige Fragen