Zusammenarbeit mit Notar und Kanzlei

Was, wenn Notar und Makler zu unterschiedlichen Risikoeinschätzungen kommen?

Unterschiedliche Risikoeinschätzungen sind ein Anlass zur eigenen Neubewertung. Der Ablauf: eigene Bewertung prüfen, neue belastbare Informationen verarbeiten — und bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Angemessenheit der bisherigen Daten die Sorgfaltsmaßnahmen nach Art. 7.1 Abs. 3 Ley 10/2010 anwenden, in todo caso. Folgen für die Transaktion knüpfen nicht an die abweichende Einschätzung als solche, sondern an das Ergebnis der eigenen Prüfung: Lässt sich die Sorgfaltspflicht nicht anwenden, untersagt Art. 7.3 die Ausführung und verlangt die Beendigung der Geschäftsbeziehung; ergibt das examen especial ein Indiz, greift die Enthaltungspflicht nach Art. 19.

Hat der Notar eine andere Einschätzung, gehen Sie in fünf Schritten vor:

  1. Eigene Bewertung prüfen: Haben Sie alle Informationen berücksichtigt?
  2. Neue Informationen: Hat der Notar Fakten, die Ihnen nicht vorliegen? Hat er gemeldet, darf er das nach Art. 24 Ley 10/2010 nicht offenbaren — seine Zurückhaltung kann genau daran liegen.
  3. Zweifel lösen die Prüfung aus: Bleiben nach der Rückmeldung des Notars Zweifel an der Richtigkeit oder Angemessenheit der bisher erhobenen Daten, sind die Sorgfaltsmaßnahmen nach Art. 7.1 Abs. 3 Ley 10/2010 in todo caso anzuwenden — das ist keine Ermessensfrage. Je nach Ergebnis folgen verstärkte Maßnahmen oder ein examen especial.
  4. Dokumentation: Halten Sie Ihre Entscheidung und ihre Begründung fest.
  5. Keine automatische Anpassung: Sie müssen die Einschätzung des Notars nicht automatisch übernehmen.

Rechtsgrundlage: Ley 10/2010, Art. 7.1 und 7.3, Art. 17–19, Art. 24

Praxis-Tipp: Spanische Notare sind in KYC-Fragen erfahren. Äußert ein Notar Bedenken, prüfen Sie Ihre Akte — treffen Sie dann aber Ihre eigene, dokumentierte Entscheidung.

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