Zusammenarbeit mit Notar und Kanzlei
Unterschiedliche Risikoeinschätzungen sind ein Anlass zur eigenen Neubewertung. Der Ablauf: eigene Bewertung prüfen, neue belastbare Informationen verarbeiten — und bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Angemessenheit der bisherigen Daten die Sorgfaltsmaßnahmen nach Art. 7.1 Abs. 3 Ley 10/2010 anwenden, in todo caso. Folgen für die Transaktion knüpfen nicht an die abweichende Einschätzung als solche, sondern an das Ergebnis der eigenen Prüfung: Lässt sich die Sorgfaltspflicht nicht anwenden, untersagt Art. 7.3 die Ausführung und verlangt die Beendigung der Geschäftsbeziehung; ergibt das examen especial ein Indiz, greift die Enthaltungspflicht nach Art. 19.
Hat der Notar eine andere Einschätzung, gehen Sie in fünf Schritten vor:
Rechtsgrundlage: Ley 10/2010, Art. 7.1 und 7.3, Art. 17–19, Art. 24
Praxis-Tipp: Spanische Notare sind in KYC-Fragen erfahren. Äußert ein Notar Bedenken, prüfen Sie Ihre Akte — treffen Sie dann aber Ihre eigene, dokumentierte Entscheidung.
Bei der Erstellung dieser FAQ wurden KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt; die Inhalte wurden anschließend redaktionell geprüft und fachlich freigegeben durch das Doxario-Redaktionsteam. Sie geben den allgemeinen Rechtsstand zum angegebenen Prüfdatum wieder und stellen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls — insbesondere bei komplexen Strukturen (Offshore, Trusts, Stiftungen, Erbengemeinschaften) oder bei Unsicherheit über neue EU-Vorgaben — empfehlen wir die Rücksprache mit einem auf spanisches Geldwäscherecht spezialisierten Rechtsanwalt und, bei steuerlichen Fragen, einem Steuerberater. Doxario ist eine Deal-Management- und Compliance-Plattform für Immobilienmakler in Spanien, betrieben von Blue Pepper S.L.; wir haben damit ein wirtschaftliches Interesse an den in diesen FAQ beschriebenen Lösungen. Doxario übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die allein auf Grundlage dieser FAQ getroffen werden.
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