Schulungspflicht
Alle Personen, die Zugang zu Kundenakten haben, Kunden betreuen oder bei der Transaktionsabwicklung mitwirken, brauchen die Schulung — also Makler, Assistenten, Backoffice-Mitarbeiter und gegebenenfalls der Geschäftsführer. Bei reiner Buchhaltung ohne Kundenkontakt lässt sich der Kreis risikobasiert enger ziehen; eine pauschale Befreiung ist das nicht.
Art. 29 der Ley 10/2010 verpflichtet die sujetos obligados, al personal zu schulen. Der Begriff ist weit zu verstehen: Erfasst ist jeder, der im Rahmen seiner Tätigkeit Informationen über Kunden oder Transaktionen verarbeitet, die für die Geldwäscheprävention relevant sind.
Konkret betroffen:
Enger zu ziehen ist der Kreis dagegen — risikobasiert und begründet, nicht pauschal — bei:
Diese Ausnahmen sind risikobasiert zu bewerten, nicht absolut.
Zum Rechtsstand: Das Real Decreto 813/2026, de 7 de octubre (BOE-A-2026-20915) hat den Ausnahmekatalog des Art. 31.1 RD 304/2014 geändert und Art. 35 — das eigene interne Kontrollorgan — mit Wirkung zum 28.10.2026 daraus gestrichen. Am Ergebnis für kleine Büros ändert das nichts, weil Art. 35.2 die Entbehrlichkeit des Organs selbst regelt; die Normkette ist seitdem aber eine andere.
Rechtsgrundlage: Ley 10/2010, Art. 29; Real Decreto 304/2014, Art. 39 (i. d. F. des Real Decreto 813/2026)
Praxis-Tipp: In vielen Maklerbüros haben deutschsprachige Assistenten den Erstkontakt mit deutschen Käufern. Sie müssen unbedingt geschult werden, denn sie fordern oft die ersten KYC-Dokumente an.
Bei der Erstellung dieser FAQ wurden KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt; die Inhalte wurden anschließend redaktionell geprüft und fachlich freigegeben durch das Doxario-Redaktionsteam. Sie geben den allgemeinen Rechtsstand zum angegebenen Prüfdatum wieder und stellen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls — insbesondere bei komplexen Strukturen (Offshore, Trusts, Stiftungen, Erbengemeinschaften) oder bei Unsicherheit über neue EU-Vorgaben — empfehlen wir die Rücksprache mit einem auf spanisches Geldwäscherecht spezialisierten Rechtsanwalt und, bei steuerlichen Fragen, einem Steuerberater. Doxario ist eine Deal-Management- und Compliance-Plattform für Immobilienmakler in Spanien, betrieben von Blue Pepper S.L.; wir haben damit ein wirtschaftliches Interesse an den in diesen FAQ beschriebenen Lösungen. Doxario übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die allein auf Grundlage dieser FAQ getroffen werden.
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