Käuferstrukturen
Stiftungen werden in Spanien und vielen EU-Staaten anerkannt. Kauft eine Stiftung, muss der Makler Stiftungssatzung, Stifter, Vorstand und Begünstigte prüfen. Wirtschaftlich Berechtigter ist in der Regel der Stifter oder die Begünstigten. Die Struktur begründet in aller Regel ein erhöhtes Risiko und damit EDD — die konkrete Pflicht folgt aus der Risikobewertung des Einzelfalls.
Stiftungen — etwa liechtensteinische Stiftungen, deutsche gemeinnützige Stiftungen oder Schweizer Familienstiftungen — sind Rechtseinheiten mit eigener Rechtssubjektivität. Für die KYC bedeutet das:
Rechtsgrundlage: Ley 10/2010, Art. 4.2 (UBO-Begriff), Art. 11–16 (EDD); Real Decreto 304/2014, Art. 8–9
Praxis-Tipp: Stiftungskäufe kommen bei deutschen High-Net-Worth-Individuals vereinzelt vor. Die UBO-Ermittlung ist oft komplex — ist die Struktur unklar, ziehen Sie einen auf Stiftungsrecht spezialisierten Anwalt hinzu.
Bei der Erstellung dieser FAQ wurden KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt; die Inhalte wurden anschließend redaktionell geprüft und fachlich freigegeben durch das Doxario-Redaktionsteam. Sie geben den allgemeinen Rechtsstand zum angegebenen Prüfdatum wieder und stellen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls — insbesondere bei komplexen Strukturen (Offshore, Trusts, Stiftungen, Erbengemeinschaften) oder bei Unsicherheit über neue EU-Vorgaben — empfehlen wir die Rücksprache mit einem auf spanisches Geldwäscherecht spezialisierten Rechtsanwalt und, bei steuerlichen Fragen, einem Steuerberater. Doxario ist eine Deal-Management- und Compliance-Plattform für Immobilienmakler in Spanien, betrieben von Blue Pepper S.L.; wir haben damit ein wirtschaftliches Interesse an den in diesen FAQ beschriebenen Lösungen. Doxario übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die allein auf Grundlage dieser FAQ getroffen werden.
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