Risikobewertung
CDD (Customer Due Diligence) ist die Standard-Sorgfaltspflicht, die für jeden Kunden gilt. EDD (Enhanced Due Diligence) ist die verstärkte Prüfung bei hohem Risiko — etwa bei PEPs, Offshore-Strukturen oder ungewöhnlichen Transaktionen. EDD bedeutet mehr Dokumente, tiefere Prüfung und gegebenenfalls eine Meldung.
Zur CDD (diligencia debida ordinaria) gehören nach Art. 3–6 Ley 10/2010 und Art. 4, 8–11 Real Decreto 304/2014:
Die EDD (diligencia debida reforzada) ist in einer geschlossenen Liste von Fällen zwingend. Für Immobilienmakler sind davon zwei einschlägig:
Die übrigen in todo caso-Fälle des Art. 19.2 betreffen Privatbanking, Geldtransfer über 3.000 €, Sortengeschäfte über 6.000 €, Gesellschaften mit Inhaberaktien und Vorratsgesellschaften.
PEPs stehen nicht in dieser Liste — ihre verstärkten Maßnahmen folgen aus Art. 14 Ley 10/2010, der sie eigenständig regelt. Und alles Übrige — komplexe Strukturen ohne erkennbaren Zweck, ungewöhnlich hoher Bargeldanteil, nicht in Spanien ansässige Kunden, reine Vermögenshaltegesellschaften — sind Risikofaktoren nach Art. 19.3 RD 304/2014, die in die Bewertung eingehen, aber keine Pflicht von sich aus auslösen.
Wer EDD durchführt, muss darüber hinaus:
Rechtsgrundlage: Ley 10/2010, Art. 3–8 (CDD), Art. 11–16 (EDD); Real Decreto 304/2014, Art. 4, 8–11 (CDD), Art. 19–20 (EDD)
Praxis-Tipp: Bei Käufern aus der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich (Post-Brexit) greift grundsätzlich CDD. Bei Käufen über Offshore-Strukturen entscheidet die Liste: Steht die Jurisdiktion unter Art. 11.1 oder Art. 19.2 e), ist EDD zwingend; sonst ist die Struktur ein Risikofaktor nach Art. 19.3.
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