Risikobewertung

Wie läuft PEP-Screening ab?

Beim PEP-Screening prüfen Sie, ob ein Kunde oder wirtschaftlich Berechtigter eine Person mit Verantwortung im öffentlichen Leben, ein Familienmitglied oder ein bekanntermaßen nahestehender Partner ist. Ergibt die Prüfung einen Treffer, greifen zusätzlich zur normalen Sorgfalt die gesetzlich vorgesehenen verstärkten Maßnahmen nach Art. 14 Ley 10/2010: Freigabe auf angemessener Leitungsebene, Prüfung von Vermögens- und Mittelherkunft sowie verstärkte laufende Überwachung. Das Screening ist schwellenunabhängig Teil der ordentlichen Sorgfaltspflicht bei jeder Geschäftsbeziehung — eine starre 10.000-€-Grenze gibt es dafür nicht.

Wer als PEP gilt, definiert Art. 14.2 der Ley 10/2010: natürliche Personen, die ein hohes öffentliches Amt innehaben oder innehatten — Staats- und Regierungschefs, Minister, Staatssekretäre, Abgeordnete, Richter oberster und Verfassungsgerichte samt vergleichbarer Mitglieder der Staatsanwaltschaft, Mitglieder von Rechnungshöfen und Zentralbankräten, Botschafter, hohes Militärpersonal, Leitungs- und Aufsichtsorgane staatlicher Unternehmen, Direktoren und Vorstandsmitglieder internationaler Organisationen sowie die Spitzen parlamentarisch vertretener Parteien. Dazu kommen Familienangehörige und bekanntermaßen nahestehende Personen.

Für Mallorca entscheidend ist Art. 14.3, und genau dieser Teil wird regelmäßig übersehen: Die Definition reicht bis auf die autonome und die kommunale Ebene. Erfasst sind die Präsidenten und Mitglieder der Regierungsräte der Autonomen Gemeinschaften samt autonomen Abgeordneten (Buchst. b) — und auf lokaler Ebene Bürgermeister und Gemeinderäte von Provinz- und CCAA-Hauptstädten sowie von Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern (Buchst. c). Für Palma ist das der Regelfall; wer nur auf nationale Ämter prüft, prüft an der eigenen Zielgruppe vorbei.

Der praktische Ablauf umfasst fünf Schritte:

  1. Identifizierung: Prüfen Sie zu Beginn der KYC, ob Kunde oder UBO ein PEP ist. Grundlage sind kommerzielle oder behördliche PEP-Datenbestände; welche Quelle genutzt wird, gehört in die internen Verfahren nach Art. 26 Ley 10/2010.
  2. Risikoeinstufung: PEPs gelten grundsätzlich als erhöhtes Risiko; die verstärkte Sorgfaltspflicht (EDD) ist dann erforderlich.
  3. Quellenprüfung: Ermitteln Sie Herkunft und Größe des Vermögens (origen del patrimonio).
  4. Dokumentation: Halten Sie Screening-Ergebnis, verwendete Datenquelle und Datum fest.
  5. Laufende Überwachung: Der PEP-Status kann sich ändern, etwa durch das Ausscheiden aus dem Amt. Bei längeren Transaktionen prüfen Sie erneut.

Rechtsgrundlage: Ley 10/2010, Art. 14

Praxis-Tipp: Internationale Käufer an der Goldküste (Puerto de Andratx, Portals Nous) stammen häufig aus politisch exponierten Heimatländern. Führen Sie das PEP-Screening bereits vor der ersten Besichtigung durch, um Verzögerungen zu vermeiden.

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