Käuferstrukturen
Ist der wirtschaftlich Berechtigte (UBO) einer Käufergesellschaft oder -struktur eine politisch exponierte Person, greifen die gesetzlich vorgesehenen verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen nach Art. 14 Ley 10/2010. Der Makler muss Herkunft und Größe des Vermögens vertieft prüfen, die Transaktion intensiv dokumentieren und gegebenenfalls SEPBLAC informieren.
Dass der UBO ein PEP ist, rechtfertigt für sich genommen noch keine Verdachtsmeldung. Es ändert aber den Prüfungsmaßstab:
Rechtsgrundlage: Ley 10/2010, Art. 14
Praxis-Tipp: PEP-Status ist nicht immer offensichtlich. Ein ehemaliger Bürgermeister oder ein ausgeschiedener Minister bleibt grundsätzlich noch 2 Jahre nach Funktionsende PEP (Art. 14.3 Ley 10/2010); danach erfolgt eine risikobasierte Neubewertung. Aktualisieren Sie Ihr PEP-Screening regelmäßig.
Bei der Erstellung dieser FAQ wurden KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt; die Inhalte wurden anschließend redaktionell geprüft und fachlich freigegeben durch das Doxario-Redaktionsteam. Sie geben den allgemeinen Rechtsstand zum angegebenen Prüfdatum wieder und stellen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls — insbesondere bei komplexen Strukturen (Offshore, Trusts, Stiftungen, Erbengemeinschaften) oder bei Unsicherheit über neue EU-Vorgaben — empfehlen wir die Rücksprache mit einem auf spanisches Geldwäscherecht spezialisierten Rechtsanwalt und, bei steuerlichen Fragen, einem Steuerberater. Doxario ist eine Deal-Management- und Compliance-Plattform für Immobilienmakler in Spanien, betrieben von Blue Pepper S.L.; wir haben damit ein wirtschaftliches Interesse an den in diesen FAQ beschriebenen Lösungen. Doxario übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die allein auf Grundlage dieser FAQ getroffen werden.
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