Einzelfälle

Was gilt bei UK-Käufern nach dem Brexit?

UK-Käufer gelten seit dem Brexit als Drittstaatsangehörige. Für spanische Immobilienmakler heißt das: vollständige KYC mit Pass, NIE-Pflicht, PEP-Screening (britische Minister, MPs) und gegebenenfalls verstärkte Sorgfalt bei unklaren Strukturen. An den AML-Pflichten selbst ändert sich nichts.

Der Brexit hat die rechtliche Stellung britischer Staatsangehöriger in Spanien verändert:

  • Identifizierung: Der britische Reisepass bleibt gültiges ID-Dokument; eine EU-Bürgerkarte gibt es nicht mehr.
  • NIE: Wie alle Nicht-EU-Bürger benötigen britische Käufer eine NIE-Nummer (allgemeine Ausländerregelung).
  • PEP: Britische PEPs gelten als PEP (Art. 14 Ley 10/2010).
  • EDD: nicht automatisch — Jersey, Guernsey und die Isle of Man sind nicht unbesehen als „britische Offshore" zu behandeln.
  • Listen: Nach dem Stand vom 15.10.2026 steht das Vereinigte Königreich weder auf der Liste der Kommission nach Art. 11.1 Ley 10/2010 noch auf einer FATF-Liste; in der Regel reicht CDD. Beide Listen ändern sich — prüfen Sie den Stand im Einzelfall.
  • Mittelherkunft: Welche Unterlagen taugen, bestimmt sich nach dem Risiko und nicht nach dem ausstellenden Land; ein Bankauszug belegt den Bestand, nicht die Herkunft.

Rechtsgrundlage: Ley 10/2010, Art. 3–4; Art. 11 (verstärkte Sorgfalt nur bei den dort genannten Konstellationen); Real Decreto 304/2014, Art. 4.2, Art. 19.3 a) 1.º (Nichtresidenz als Risikofaktor)

Praxis-Tipp: Britische Käufer sind in Spanien traditionell stark vertreten. Viele nutzen seit dem Brexit spanische oder irische Gesellschaften als Kaufvehikel — prüfen Sie dann zusätzlich die UBO-Struktur dieser Gesellschaften.

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Bei der Erstellung dieser FAQ wurden KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt; die Inhalte wurden anschließend redaktionell geprüft und fachlich freigegeben durch das Doxario-Redaktionsteam. Sie geben den allgemeinen Rechtsstand zum angegebenen Prüfdatum wieder und stellen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls — insbesondere bei komplexen Strukturen (Offshore, Trusts, Stiftungen, Erbengemeinschaften) oder bei Unsicherheit über neue EU-Vorgaben — empfehlen wir die Rücksprache mit einem auf spanisches Geldwäscherecht spezialisierten Rechtsanwalt und, bei steuerlichen Fragen, einem Steuerberater. Doxario ist eine Deal-Management- und Compliance-Plattform für Immobilienmakler in Spanien, betrieben von Blue Pepper S.L.; wir haben damit ein wirtschaftliches Interesse an den in diesen FAQ beschriebenen Lösungen. Doxario übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die allein auf Grundlage dieser FAQ getroffen werden.

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