Datenschutz
Für AML-relevante Identifizierungs- und Sorgfaltsdaten ist keine Einwilligung erforderlich: Die Verarbeitung stützt sich auf die gesetzliche Pflicht nach Ley 10/2010 und Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO. Kunden sind vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung oder einer Gelegenheitsoperation über diese Verarbeitung zu informieren. Daten dürfen nicht ohne eigenständige Rechtsgrundlage für Marketing oder andere Zwecke weiterverwendet werden.
Vier Punkte ordnen die Datenschutz-Seite ein:
Rechtsgrundlage: Ley 10/2010, Art. 32 bis Abs. 1 bis 3; DSGVO, Art. 6 Abs. 1 c, Art. 13, 14; LOPDGDD, Art. 8.1 (Rechtsgrundlage) und Art. 11 (Informationspflicht)
Praxis-Tipp: Fügen Sie Ihrem Maklervertrag einen Standardabsatz zur AML-Datenverarbeitung hinzu.
Bei der Erstellung dieser FAQ wurden KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt; die Inhalte wurden anschließend redaktionell geprüft und fachlich freigegeben durch das Doxario-Redaktionsteam. Sie geben den allgemeinen Rechtsstand zum angegebenen Prüfdatum wieder und stellen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls — insbesondere bei komplexen Strukturen (Offshore, Trusts, Stiftungen, Erbengemeinschaften) oder bei Unsicherheit über neue EU-Vorgaben — empfehlen wir die Rücksprache mit einem auf spanisches Geldwäscherecht spezialisierten Rechtsanwalt und, bei steuerlichen Fragen, einem Steuerberater. Doxario ist eine Deal-Management- und Compliance-Plattform für Immobilienmakler in Spanien, betrieben von Blue Pepper S.L.; wir haben damit ein wirtschaftliches Interesse an den in diesen FAQ beschriebenen Lösungen. Doxario übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die allein auf Grundlage dieser FAQ getroffen werden.
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