Sanktionsprüfung

Wie aktuell müssen die verwendeten Sanktionslisten sein?

Eine gesetzlich festgelegte Mindestfrequenz für das Screening gibt es nicht. Die EU-Sanktionslisten werden jedoch fortlaufend geändert — teils täglich —, sodass ein Kunde, der gestern noch nicht gelistet war, heute darauf stehen kann. Bewährte Praxis ist ein tägliches oder mindestens wöchentliches Screening; veraltete Listen sind ein Compliance-Risiko.

Sanktionslisten sind dynamisch:

  • EU-Sanktionslisten: Der EU-Rat aktualisiert sie fortlaufend; Änderungen können täglich erfolgen, etwa im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise.
  • FATF-Listen: Graue und Schwarze Liste werden bei den Plenarsitzungen der FATF fortgeschrieben; einen festen Rhythmus nennen wir hier nicht, weil er sich ändern kann.
  • OFAC: Die US-Listen werden laufend fortgeschrieben.
  • UN-Listen: Sie werden vom UN-Sicherheitsrat verwaltet.

Ob die laufende Überwachung ereignisbasiert auszulösen ist oder eine Mindestfrequenz verlangt, ist gesetzlich nicht entschieden — die Praxis fährt beides nebeneinander. Daraus leitet sie Empfehlungen ab, keine feste Gesetzesfrist, sondern die Umsetzung der laufenden Überwachungspflicht nach Art. 6 Ley 10/2010:

  • Tägliches Screening: ideal für alle aktiven Kunden und Transaktionen
  • Wöchentliches Screening: verbreiteter Mindeststandard für bestehende Kundenbeziehungen
  • Ad-hoc-Screening: bei jeder neuen Transaktion sofort
  • Rückwärts-Screening: Wird eine Liste aktualisiert, sollten bestehende Kunden gegen die neue Version geprüft werden.

Rechtsgrundlage: EU-Sanktionsverordnungen; Ley 10/2010, Art. 6 (laufende Überwachung), Art. 42 (internationale Finanzsanktionen)

Praxis-Tipp: Nutzen Sie eine Lösung, die die Listen automatisch fortschreibt, statt sie von Hand zu pflegen. Das manuelle Herunterladen von PDFs vom EU-Rat ist nicht praxistauglich.

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Bei der Erstellung dieser FAQ wurden KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt; die Inhalte wurden anschließend redaktionell geprüft und fachlich freigegeben durch das Doxario-Redaktionsteam. Sie geben den allgemeinen Rechtsstand zum angegebenen Prüfdatum wieder und stellen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls — insbesondere bei komplexen Strukturen (Offshore, Trusts, Stiftungen, Erbengemeinschaften) oder bei Unsicherheit über neue EU-Vorgaben — empfehlen wir die Rücksprache mit einem auf spanisches Geldwäscherecht spezialisierten Rechtsanwalt und, bei steuerlichen Fragen, einem Steuerberater. Doxario ist eine Deal-Management- und Compliance-Plattform für Immobilienmakler in Spanien, betrieben von Blue Pepper S.L.; wir haben damit ein wirtschaftliches Interesse an den in diesen FAQ beschriebenen Lösungen. Doxario übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die allein auf Grundlage dieser FAQ getroffen werden.

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