Grundbegriffe

Was ist diligencia debida?

Diligencia debida ist der spanische Oberbegriff für alle Sorgfaltspflichten, die ein sujeto obligado vor, während und nach einer Geschäftsbeziehung erfüllen muss. Sie umfasst Identifizierung, Risikoprüfung, Dokumentation und laufende Überwachung.

Wörtlich übersetzt heißt diligencia debida „gebotene Sorgfalt" — das spanische Äquivalent zu due diligence, das die Ley 10/2010 als übergeordneten Pflichtenkomplex verwendet. Sieben Bestandteile gehören dazu:

  1. Identifizierung und Verifizierung (identificación y verificación): Wer ist der Kunde?
  2. Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten (titular real): Wer zieht den Nutzen?
  3. Verständnis des Geschäftszwecks (conocimiento del objeto y propósito): Was soll erreicht werden?
  4. Risikoeinstufung (clasificación de riesgo): Wie hoch ist das Risiko?
  5. Laufende Überwachung (seguimiento continuo, Art. 6 Ley 10/2010): Ändert sich etwas?
  6. Dokumentation (documentación): Ist alles nachweisbar aufgezeichnet?
  7. Meldung bei Verdacht (comunicación por indicio): Ist SEPBLAC informiert?

Die Punkte 1 bis 5 stehen in Kapitel II der Ley 10/2010 (De la diligencia debida, Art. 3–16). Dokumentation und Meldung gehören dagegen zu Kapitel III (De las obligaciones de información, Art. 17–25) — sie folgen der Sorgfaltspflicht, sind aber nicht Teil ihres Begriffs.

Alle Schritte erfolgen risikobasiert: Je höher das Risiko, desto intensiver die Prüfung.

Rechtsgrundlage: Ley 10/2010, Art. 3–9; Real Decreto 304/2014, Art. 4, 8–11

Praxis-Tipp: Fassen Sie diligencia debida nicht als lästige Formalität auf, sondern als Ihr rechtliches Schutzschild: Eine lückenlose Akte ist bei einer SEPBLAC-Prüfung der beste Beweis Ihrer Compliance.

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