AMLR 2027

Was ändert die AMLR 2027 konkret für Makler?

Die AMLR (EU-Verordnung 2024/1624) gilt ab 2027 und erweitert die Pflichten für Immobilienmakler erheblich: einheitliche PEP-Definition, eine EU-weite Bargeld-Obergrenze, erweiterte Dokumentation, Kryptowährungen als eigenständige Risikokategorie und die neue EU-Aufsichtsbehörde AMLA, die allerdings nur ausgewählte Hochrisiko-Finanzunternehmen direkt beaufsichtigt.

Die AMLR tritt voraussichtlich Mitte 2027 in Kraft (nach zweijähriger Übergangsfrist ab Juni 2024). Für spanische Immobilienmakler bedeutet das:

  1. Bargeld-Obergrenze: Art. 80 AMLR führt eine EU-weite Obergrenze für Barzahlungen ein, die auch Anzahlungen, Reservierungen und Kaufpreiszahlungen erfasst. Strengere nationale Grenzen — in Spanien gilt heute bereits eine niedrigere Schwelle — dürfen die Mitgliedstaaten beibehalten. Den konkreten Betrag nennen wir hier nicht; maßgeblich bleibt, welche der beiden Grenzen im Einzelfall die niedrigere ist. Stand 10/2026, wird aktualisiert.
  2. PEP-Definition: EU-weit einheitliche Kriterien, die auch inländische PEPs (spanische Politiker) und deren Familienangehörige umfassen.
  3. Kryptowährungen: Krypto-Assets werden als eigenständige Risikokategorie erfasst. Eine Finanzierung aus Krypto-Vermögen begründet in aller Regel ein erhöhtes Risiko und damit eine vertiefte Prüfung — die konkrete Einstufung bleibt aber eine risikobasierte Einzelfallbewertung, kein Automatismus.
  4. Aufsichtsbehörde AMLA: Die neue Behörde in Frankfurt überwacht direkt eine begrenzte Auswahl von Hochrisiko-Finanzunternehmen; gewöhnliche Maklerbüros bleiben bei SEPBLAC.
  5. Bestandskunden: Die AMLR gilt für alle Kunden — nicht nur für Neukunden nach 2027. Bestandskunden müssen nachgestellt werden.
  6. Datenaufbewahrung: Die AMLR senkt die Grundfrist EU-weit auf 5 Jahre (Art. 77) — heute gelten in Spanien nach Art. 25 Ley 10/2010 noch 10 Jahre. Eine behördlich angeordnete Verlängerung im Einzelfall ist möglich (max. 5 weitere Jahre).
  7. Gruppenweite Compliance: Makler mit mehreren Büros müssen gruppenweite Risikoanalysen erstellen.

Rechtsgrundlage: EU-Verordnung 2024/1624; AMLD6 (EU 2024/1640)

Praxis-Tipp: Bereiten Sie Ihr Büro schon 2026 vor: Prüfen Sie Ihre aktuellen Kundenakten auf Vollständigkeit, da ab 2027 alle Bestandskunden nachjustiert werden müssen. Die 10.000-€-Bargeldgrenze betrifft viele internationale Käufer, die Barreserven mitbringen.

Bei der Erstellung dieser FAQ wurden KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt; die Inhalte wurden anschließend redaktionell geprüft und fachlich freigegeben durch das Doxario-Redaktionsteam. Sie geben den allgemeinen Rechtsstand zum angegebenen Prüfdatum wieder und stellen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls — insbesondere bei komplexen Strukturen (Offshore, Trusts, Stiftungen, Erbengemeinschaften) oder bei Unsicherheit über neue EU-Vorgaben — empfehlen wir die Rücksprache mit einem auf spanisches Geldwäscherecht spezialisierten Rechtsanwalt und, bei steuerlichen Fragen, einem Steuerberater. Doxario ist eine Deal-Management- und Compliance-Plattform für Immobilienmakler in Spanien, betrieben von Blue Pepper S.L.; wir haben damit ein wirtschaftliches Interesse an den in diesen FAQ beschriebenen Lösungen. Doxario übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die allein auf Grundlage dieser FAQ getroffen werden.

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