AMLR 2027
Die AMLR (EU-Verordnung 2024/1624) gilt ab 2027 und erweitert die Pflichten für Immobilienmakler erheblich: einheitliche PEP-Definition, eine EU-weite Bargeld-Obergrenze, erweiterte Dokumentation, Kryptowährungen als eigenständige Risikokategorie und die neue EU-Aufsichtsbehörde AMLA, die allerdings nur ausgewählte Hochrisiko-Finanzunternehmen direkt beaufsichtigt.
Die AMLR tritt voraussichtlich Mitte 2027 in Kraft (nach zweijähriger Übergangsfrist ab Juni 2024). Für spanische Immobilienmakler bedeutet das:
Rechtsgrundlage: EU-Verordnung 2024/1624; AMLD6 (EU 2024/1640)
Praxis-Tipp: Bereiten Sie Ihr Büro schon 2026 vor: Prüfen Sie Ihre aktuellen Kundenakten auf Vollständigkeit, da ab 2027 alle Bestandskunden nachjustiert werden müssen. Die 10.000-€-Bargeldgrenze betrifft viele internationale Käufer, die Barreserven mitbringen.
Bei der Erstellung dieser FAQ wurden KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt; die Inhalte wurden anschließend redaktionell geprüft und fachlich freigegeben durch das Doxario-Redaktionsteam. Sie geben den allgemeinen Rechtsstand zum angegebenen Prüfdatum wieder und stellen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls — insbesondere bei komplexen Strukturen (Offshore, Trusts, Stiftungen, Erbengemeinschaften) oder bei Unsicherheit über neue EU-Vorgaben — empfehlen wir die Rücksprache mit einem auf spanisches Geldwäscherecht spezialisierten Rechtsanwalt und, bei steuerlichen Fragen, einem Steuerberater. Doxario ist eine Deal-Management- und Compliance-Plattform für Immobilienmakler in Spanien, betrieben von Blue Pepper S.L.; wir haben damit ein wirtschaftliches Interesse an den in diesen FAQ beschriebenen Lösungen. Doxario übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die allein auf Grundlage dieser FAQ getroffen werden.
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