Sorgfaltspflicht und KYC

Was, wenn sich die Gesellschaftsstruktur des Käufers während der laufenden Transaktion ändert?

Ändert sich die Gesellschaftsstruktur während der Transaktion — etwa durch einen neuen Gesellschafter, einen UBO-Wechsel oder eine Umfirmierung —, ist die KYC-Prüfung sofort zu aktualisieren. Der Deal darf nicht fortgesetzt werden, bevor die neue Struktur vollständig erfasst und neu bewertet ist.

Die laufende Überwachung (seguimiento continuo, Art. 6 Ley 10/2010) verlangt, dass der Makler auf Strukturänderungen reagiert:

  • Neuer Gesellschafter: Steigt ein neuer Investor in die Käufergesellschaft ein, sind dessen Identität und UBO-Status zu prüfen.
  • Wechsel des UBO: Ändert sich der wirtschaftlich Berechtigte, ist eine vollständige Neubewertung erforderlich.
  • Umfirmierung: Bei Rechtsnachfolge (etwa einer Fusion) brauchen Sie neue Registerauszüge und müssen prüfen, ob die neue Rechtseinheit das Risikoprofil verändert.
  • Verweigerte Offenlegung: Legt der Käufer die neue Struktur nicht offen, stoppen Sie den Deal und prüfen, ob SEPBLAC zu informieren ist.

Das Vorgehen:

  1. Transaktion aussetzen
  2. neue KYC-Dokumente anfordern
  3. neues Risikoprofil erstellen
  4. bei hohem Risiko oder Unklarheiten: examen especial und gegebenenfalls Meldung
  5. nach vollständiger Neubewertung: Freigabe oder Ablehnung

Rechtsgrundlage: Ley 10/2010, Art. 6, Art. 7.2; Real Decreto 304/2014, Art. 11

Praxis-Tipp: Bei Käufen über S.L.s ändert sich die Gesellschafterstruktur erfahrungsgemäß kurz vor dem Notartermin immer wieder — etwa durch den Eintritt eines Familienmitglieds. Vereinbaren Sie vertraglich eine Meldepflicht für Strukturänderungen während des Deals.

Bei der Erstellung dieser FAQ wurden KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt; die Inhalte wurden anschließend redaktionell geprüft und fachlich freigegeben durch das Doxario-Redaktionsteam. Sie geben den allgemeinen Rechtsstand zum angegebenen Prüfdatum wieder und stellen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls — insbesondere bei komplexen Strukturen (Offshore, Trusts, Stiftungen, Erbengemeinschaften) oder bei Unsicherheit über neue EU-Vorgaben — empfehlen wir die Rücksprache mit einem auf spanisches Geldwäscherecht spezialisierten Rechtsanwalt und, bei steuerlichen Fragen, einem Steuerberater. Doxario ist eine Deal-Management- und Compliance-Plattform für Immobilienmakler in Spanien, betrieben von Blue Pepper S.L.; wir haben damit ein wirtschaftliches Interesse an den in diesen FAQ beschriebenen Lösungen. Doxario übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die allein auf Grundlage dieser FAQ getroffen werden.

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