Sorgfaltspflicht und KYC
Ändert sich die Gesellschaftsstruktur während der Transaktion — etwa durch einen neuen Gesellschafter, einen UBO-Wechsel oder eine Umfirmierung —, ist die KYC-Prüfung sofort zu aktualisieren. Der Deal darf nicht fortgesetzt werden, bevor die neue Struktur vollständig erfasst und neu bewertet ist.
Die laufende Überwachung (seguimiento continuo, Art. 6 Ley 10/2010) verlangt, dass der Makler auf Strukturänderungen reagiert:
Das Vorgehen:
Rechtsgrundlage: Ley 10/2010, Art. 6, Art. 7.2; Real Decreto 304/2014, Art. 11
Praxis-Tipp: Bei Käufen über S.L.s ändert sich die Gesellschafterstruktur erfahrungsgemäß kurz vor dem Notartermin immer wieder — etwa durch den Eintritt eines Familienmitglieds. Vereinbaren Sie vertraglich eine Meldepflicht für Strukturänderungen während des Deals.
Bei der Erstellung dieser FAQ wurden KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt; die Inhalte wurden anschließend redaktionell geprüft und fachlich freigegeben durch das Doxario-Redaktionsteam. Sie geben den allgemeinen Rechtsstand zum angegebenen Prüfdatum wieder und stellen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls — insbesondere bei komplexen Strukturen (Offshore, Trusts, Stiftungen, Erbengemeinschaften) oder bei Unsicherheit über neue EU-Vorgaben — empfehlen wir die Rücksprache mit einem auf spanisches Geldwäscherecht spezialisierten Rechtsanwalt und, bei steuerlichen Fragen, einem Steuerberater. Doxario ist eine Deal-Management- und Compliance-Plattform für Immobilienmakler in Spanien, betrieben von Blue Pepper S.L.; wir haben damit ein wirtschaftliches Interesse an den in diesen FAQ beschriebenen Lösungen. Doxario übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die allein auf Grundlage dieser FAQ getroffen werden.
← Häufige Fragen